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Zwiebelknollenextrakt (Allium cepa)

Zwiebelknollenextrakt (Allium cepa)

Pflanzenvitalität Abkochung Pflanzlich

Abkochung

Extraktionsverfahren durch langes Auskochen, das für harte Pflanzenteile (Wurzeln, Rinde, holzige Stängel, Samen) angewendet wird, deren Wirkstoffe mehr Zeit und Wärme benötigen, um freigesetzt zu werden, als dies bei einem einfachen Aufguss der Fall ist.

Zusammenfassung des Prozesses

1) Das harte Pflanzenmaterial fein zerkleinern. 2) In einem Gefäß mit kaltem Wasser bedecken. 3) Zum Kochen bringen und 15 bis 30 Minuten lang kochen lassen (je nach Material manchmal auch länger). 4) Abkühlen lassen, abseihen und die entstandene Flüssigkeit verwenden.

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✅ In der EU zugelassen

Goldbraune Flüssigkeit mit starkem Zwiebelgeruch, nach der Filtration klar. Nach dem Abkühlen zügig verwenden. Es wird kein Ergebnis garantiert: Dieses hängt von der Zubereitung, dem Zeitpunkt der Verwendung und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Anwendung

Anwendungszeitpunkt: Regelmäßig und gelegentlich

Opportunist: Falscher Mehltau (Pilz) Botrytis (Grauschimmel) (Pilz) Alternaria-Dürrfleckenkrankheit (Pilz)

Hinweis: Die Verknüpfungen zwischen Rezepten und Opportunisten stammen aus anderen Quellen (traditionelle Praktiken, Veröffentlichungen, Erfahrungen von Nutzern). Sie sind weder eine Empfehlung noch eine Wirksamkeitsaussage. Es gibt keinerlei Gewissheit hinsichtlich Zubereitung, Anwendung und Verwendung dieser Bio-Präparate. Vorschriften ansehen

Beschreibung der Anwendung: Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/81 und dem dazugehörigen Überprüfungsbericht zugelassene Anwendung: Fungizid. Kartoffel: Alternaria-Blattflecken (BBCH 21–85). Tomate: Falscher Mehltau (BBCH 21–75). Gurke: Graufäule.

Dosis: Kartoffel: 1 kg Extrakt/hL, 600–1000 L Spritzbrühe/ha (6–10 L Extrakt/ha, d. h. 0,3–0,5 kg Zwiebeln/ha), 3–5 Anwendungen alle 7 Tage. Tomate: 1500 l Spritzbrühe/ha (15 l Extrakt/ha, d. h. 0,75 kg Zwiebeln/ha), 3–4 Anwendungen. Gurke: alle 7 Tage; im Übrigen gemäß Prüfbericht (siehe Link).

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Rechtlicher Status

✅ In der EU zugelassen

In der Europäischen Union zugelassene Biopräparate
Zugelassene Biopräparate: Burundi
Zugelassene Biopräparate: Kolumbien
Zugelassene Biopräparate: Costa Rica
Zugelassene Biopräparate: Indonesien
Zugelassene Biopräparate: Indien
Zugelassene Biopräparate: Kenia
Zugelassene Biopräparate: Südkorea
Zugelassene Biopräparate: Marokko
Zugelassene Biopräparate: Peru
Zugelassene Biopräparate: Philippinen
Zugelassene Biopräparate: Ruanda
Zugelassene Biopräparate: Tansania
Zugelassene Biopräparate: Uganda

In der EU zugelassener Grundstoff (Verordnung (EU) 2021/81). Darf ohne Produktzulassung verwendet werden, jedoch ausschließlich für die in seinem Prüfbericht beschriebenen Verwendungszwecke, Dosierungen und Zubereitungsarten. Für den ökologischen Landbau zugelassen. Seine Zutaten stehen auch auf den amtlichen Listen der im Ökolandbau zugelassenen Betriebsmittel von: Burundi, Kolumbien, Costa Rica, Indonesien, Indien, Kenia, Südkorea, Marokko, Peru, Philippinen, Ruanda, Tansania, Uganda. Je nach Land sind manche nur unter Bedingungen zugelassen (Zustimmung der Kontrollstelle, Höchstmengen): siehe die Seite des jeweiligen Landes.

Amtliche Texte

Bedeutung der Symbole: ✅ Zugelassen ⚠️ Geduldet 🟠 Nicht verboten ⛔ In der EU nicht zugelassen 🔎 Status wird geprüft Alle Einzelheiten →

Dokumentarische Information, geprüft am 19/10/2026. Ersetzt keine Rechtsberatung; die Vorschriften können von Land zu Land abweichen. Vorschriften ansehen · In Europa zugelassene Stoffe

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