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Aufguss aus Weidenrinde (Salix spp.)

Aufguss aus Weidenrinde (Salix spp.)

Pflanzenvitalität Kräutertee Pflanzlich

Kräutertee

Extraktionsverfahren durch Kaltzugabe oder durch Übergießen des Pflanzenmaterials mit frisch gekochtem Wasser, wobei man es ruhen lässt, ohne es zum Kochen zu bringen. Ideal für empfindliche Pflanzenteile (Blätter, Blüten), deren Wirkstoffe bei längerer Hitzeeinwirkung abgebaut würden.

Zusammenfassung des Prozesses

1) Das Pflanzenmaterial zerkleinern oder zermahlen. 2) Heißes Wasser (gerade vom Kochen genommen, nicht mehr kochend) über das Material gießen. 3) Abdecken und je nach Pflanze 10 bis 30 Minuten ziehen lassen. 4) Abseihen und die entstandene Flüssigkeit verwenden, gegebenenfalls verdünnt.

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✅ In der EU zugelassen

Bernsteinfarbener bis hellbrauner Aufguss mit holzigem und leicht bitterem Geruch, nach dem Abseihen klar. Innerhalb von 24 Stunden verbrauchen. Es wird kein Ergebnis garantiert: Dieses hängt von der Zubereitung, dem Zeitpunkt der Anwendung und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Anwendung

Anwendungszeitpunkt: Regelmäßig und gelegentlich

Opportunist: Mehltau (Pilz) Falscher Mehltau (Pilz) Schorf (Pilz) Kräuselkrankheit des Pfirsichs (Pilz)

Hinweis: Die Verknüpfungen zwischen Rezepten und Opportunisten stammen aus anderen Quellen (traditionelle Praktiken, Veröffentlichungen, Erfahrungen von Nutzern). Sie sind weder eine Empfehlung noch eine Wirksamkeitsaussage. Es gibt keinerlei Gewissheit hinsichtlich Zubereitung, Anwendung und Verwendung dieser Bio-Präparate. Vorschriften ansehen

Beschreibung der Anwendung: Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1107 und dem dazugehörigen Überprüfungsbericht zugelassene Anwendung: Fungizid. Weinrebe: Falscher Mehltau und Echter Mehltau (BBCH 10–57). Apfelbaum: Fleckenkrankheit und Echter Mehltau (BBCH 53–67). Pfirsich- und Pflaumenbaum: Taphrina-Krankheit (Taphrina deformans) im Frühjahr. Bei regnerischem Wetter anwenden, nicht bei Hitze.

Dosis: Etwa 222 g Rinde/hL. Obstbau: 500–1000 L/ha (1,1–2,2 kg Rinde/ha). Weinbau: 100–300 L/ha (0,22–0,67 kg/ha). Insgesamt 2–5 kg/ha gemäß der französischen Liste. 1–6 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.

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Rechtlicher Status

✅ In der EU zugelassen

In der Europäischen Union zugelassene Biopräparate
Zugelassene Biopräparate: Burundi
Zugelassene Biopräparate: Kolumbien
Zugelassene Biopräparate: Costa Rica
Zugelassene Biopräparate: Indonesien
Zugelassene Biopräparate: Indien
Zugelassene Biopräparate: Kenia
Zugelassene Biopräparate: Südkorea
Zugelassene Biopräparate: Marokko
Zugelassene Biopräparate: Peru
Zugelassene Biopräparate: Philippinen
Zugelassene Biopräparate: Ruanda
Zugelassene Biopräparate: Tansania
Zugelassene Biopräparate: Uganda

In der EU zugelassener Grundstoff (Verordnung (EU) 2015/1107). Darf ohne Produktzulassung verwendet werden, jedoch ausschließlich für die in seinem Überprüfungsbericht beschriebenen Verwendungszwecke, Dosierungen und Zubereitungsarten. Für den ökologischen Landbau zugelassen. Seine Zutaten stehen auch auf den amtlichen Listen der im Ökolandbau zugelassenen Betriebsmittel von: Burundi, Kolumbien, Costa Rica, Indonesien, Indien, Kenia, Südkorea, Marokko, Peru, Philippinen, Ruanda, Tansania, Uganda. Je nach Land sind manche nur unter Bedingungen zugelassen (Zustimmung der Kontrollstelle, Höchstmengen): siehe die Seite des jeweiligen Landes.

Amtliche Texte

Bedeutung der Symbole: ✅ Zugelassen ⚠️ Geduldet 🟠 Nicht verboten ⛔ In der EU nicht zugelassen 🔎 Status wird geprüft Alle Einzelheiten →

Dokumentarische Information, geprüft am 19/10/2026. Ersetzt keine Rechtsberatung; die Vorschriften können von Land zu Land abweichen. Vorschriften ansehen · In Europa zugelassene Stoffe

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