Traubenkern-Extraktlösung
Rotbraune bis dunkelbraune Lösung, die nach dem Schütteln keine Ablagerungen bildet. Muss am selben Tag verbraucht werden. Es wird kein Ergebnis garantiert: Dieses hängt von der Zubereitung, dem Zeitpunkt der Anwendung und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Anwendungszeitpunkt: Regelmäßig
Opportunist: Falscher Mehltau (Pilz) Schorf (Pilz)
Hinweis: Die Verknüpfungen zwischen Rezepten und Opportunisten stammen aus anderen Quellen (traditionelle Praktiken, Veröffentlichungen, Erfahrungen von Nutzern). Sie sind weder eine Empfehlung noch eine Wirksamkeitsaussage. Es gibt keinerlei Gewissheit hinsichtlich Zubereitung, Anwendung und Verwendung dieser Bio-Präparate. Vorschriften ansehen
Beschreibung der Anwendung: Zugelassene Anwendung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/96 und dem Überprüfungsbericht PLAN/2024/800 Rev. 3: 1) Weinrebe, gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), BBCH 13–57 und anschließend 71–79, keine Anwendung während der Blüte; 2) Apfelbaum, gegen Apfelschorf (Venturia inaequalis), BBCH 11–59; 3) Kartoffel, gegen Krautfäule (Phytophthora infestans), BBCH 31–59 und anschließend 70–90; 4) Salat, im Freiland und im Gewächshaus, gegen Falschen Mehltau (Bremia lactucae, Peronospora sp.), BBCH 19–50.
Dosis: Immer 98 g/hL. Weinreben und Kartoffeln: 300 l/ha, d. h. 294 g/ha; 6 Anwendungen im Abstand von jeweils 5–7 Tagen. Apfelbäume: 500 l/ha, d. h. 490 g/ha; 6 Anwendungen im Abstand von jeweils 5–7 Tagen.
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